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Die Heilpraktikerausbildung |
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Wer darf Heilpraktiker werden?
Es sind keine Voraussetzungen an der Einschreibung in die Schule gebunden. ABER
· Mindestens abgeschlossene Volks- oder Hauptschule. · Mindestalter bei der Meldung zur Prüfung: 25 Jahre (Natürlich können Sie vorher mit der Ausbildung beginnen!). · Ein polizeiliches Führungszeugnis, welches nicht älter als drei Monate sein darf. · Der Antragsteller muss frei von geistigen und körperlichen Schäden sein, die ihn an der Ausübung des Heilpraktikerberufes hindern könnten. Sie müssen sich von einem Arzt des Gesundheitsamtes bezüglich Ihrer medizinischen Kenntnisse überprüfen lassen. (Heilpraktikerprüfung)
Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ ist gesetzlich geschützt. Aus genau diesem Grund ist die Überprüfung vor dem Gesundheitsamt Pflicht, für alle die diesen Beruf ausüben wollen. Nach dem Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung, können Sie überall in Deutschland Ihre eigene Praxis eröffnen.
Alle EU-Bürger und ausländische Mitbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis können die „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde“ erwerben. Die Deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung.
Der Zugang zum Heilpraktikerberuf ist in Deutschland so offen, dass er nicht von einem Abitur abhängig ist, sondern von den natürlichen Fähigkeiten und dem Willen zu Helfen und zu Heilen. |
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Naturheilpraxis & Heilpraktikerschule Fensome |