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HP-AUSBILDUNGEN

Gesundheitsamt
Bei allen HP-Ausbildungen handelt es sich um für jedermann zugängliche Kurse.
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Aber:
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Entsprechend dem Heilpraktikergesetz (HPG) und der entsprechenden Durchführungsverordnung (DVO) sind bestimmte Voraussetzungen für die Zulassung zur Amtsarztprüfung zu erfüllen.
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Schulungsraum 2
Schulungsraum 1

Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ ist gesetzlich geschützt. Aus genau diesem Grund ist die Überprüfung vor dem Gesundheitsamt Pflicht, für alle die diesen Beruf ausüben wollen.

Nach dem Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung, können Sie überall in Deutschland Ihre eigene Praxis eröffnen.

 

Alle EU-Bürger und ausländischen Mitbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis können die „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde“ erwerben.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung.

 

Der Zugang zum Heilpraktikerberuf ist in Deutschland so offen, dass er nicht von einem Abitur abhängig ist, sondern von den natürlichen Fähigkeiten und dem Willen zu Helfen und zu Heilen.

 

 

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