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WISSENSWERTES III

Heilpraktikerschule
Die Heilpraktikerschule Fensome ist eine anerkannte Bildungseinrichtung.

 

Möglichkeiten der Förderung

 

Die Möglichkeiten der Drittfinanzierung der Ausbildung sind beschränkt.

Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt die Ausbildung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen.

In bestimmten Fällen (Rehabilitationsmaßnahmen) zahlen die Landesversicherungsanstalten.

Zeitsoldaten wird die gesamte Berufsausbildung in der Regel vom Berufsförderungswerk der Bundeswehr bezahlt.

 

Der Bildungscheck des Landes NRW wird an der Schule akzeptiert.

 

Bitte informieren Sie sich bezüglich der Fördermöglichkeiten!

 

Steuerliche Absetzbarkeit

 

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 04.12.2002, AZ VI R 120/01 bestimmt, das Kosten für Umschulungsmaßnahmen, die zum Wechsel der Berufsart führen, so genannte vorab entstandene Werbungskosten sein können.

Dieses dürfte in allen Fällen zutreffen, in denen die Heilpraktiker Ausbildung nicht die erste Berufsausbildung darstellt und ermöglicht, die Ausbildungskosten vollständig abzusetzen.

Es besteht auch die Möglichkeit die Ausbildungskosten als Sonderausgaben für die eigene, erstmalige Berufsausbildung steuerlich geltend zu machen.

Steuerlich absetzbar sind neben den Ausbildungskosten außerdem auch Fachliteratur, medizinische Grundausstattung

( Blutdruckmanschette, Stethoskop, etc.), Fahrten usw., die mit der Ausbildung einhergehen.

Heilpraktikerschule
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